Erweiterung des WAIWIZ-Gebäudes um das Zentrum für nachhaltige Entwicklung und neue Technologien der Technischen Universität Posen
Planung und Bau der Erweiterung des WAIWIZ-Gebäudes um das Zentrum für nachhaltige Entwicklung und neue Technologien und Innovationen der Technischen Universität Posen (CZRNTI PP), einschließlich einer Schutzanlage: Straßen, Feuerweg, Parkplätze, Gehwege, Geländegestaltung, Grünflächen, technische Infrastruktur mit Verlegungen und Beseitigung inaktiver Installationen auf dem Warta-Campus der Technischen Universität Posen. Das bestehende WAIWIZ-Gebäude bleibt unverändert als Hochschulgebäude in Nutzung. Das CZRNTI PP wird ein wissenschaftliches und pädagogisches Labor- und Forschungsgebäude, das als Schutzanlage mit zwei Schutzräumen und zwei Verstecken auf Ebene -1 klassifiziert ist. Im Untergeschoss/auf Ebene 0 des CZRNTI PP sind ergänzende Schutzfunktionen vorgesehen: ein zweizoniges Versteck der Widerstandskategorie U3 und ein zweizoniger Schutzraum der Widerstandskategorie S1. Diese Räume dienen im Notfall oder Kriegsfall als Schutzfunktion und ansonsten der primären Nutzung des CZRNTI PP-Gebäudes. Die Leistung umfasst die Erstellung einer multidisziplinären Projektdokumentation (technische Projekte (PT), Ausführungs- und Werkstattprojekte (PW), Bestandsdokumentation (DP)) sowie notwendige Untersuchungen, Expertisen und Gutachten (Akustik, Strahlung). Weiterhin die Realisierung der Investition: Elemente der Geländegestaltung, das komplette CZRNTI PP-Gebäude, ein unterirdischer Verbindungsgang zwischen den Fakultäten für Architektur und Management Engineering (WAIWIZ) und dem CZRNTI PP, eine Tragkonstruktion für Photovoltaikmodule über dem Innenhof des CZRNTI PP, Kammern für Stromaggregate, ein Fußgängerweg auf der Decke über Ebene -1 mit Außentreppen östlich des CZRNTI PP (gleichzeitig Gehäuse für das Lüftungssystem der Schutzanlage), Umbau des Fußgänger- und Fahrweges von der Ostseite des WAIWIZ (Änderung der Gestaltung, Verlegung bestehender und Bau neuer Außentreppen). Ebenfalls enthalten sind administrative Anmeldungen, Einholung notwendiger Genehmigungen (einschließlich rechtskräftiger Nutzungsgenehmigung), umfassende Abnahmen der realisierten Investition sowie die Durchführung von Wartungen und Inspektionen der Gebäudesysteme zur Aufrechterhaltung der Garantien für 60 Monate ab Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls. Die Investition muss die DNSH-Prinzipien für alle sechs Umweltziele gemäß Artikel 9 und 17 der Verordnung (EU) 2020/852 einhalten. weitere Positionen laut Vergabeunterlagen.
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