Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung für B3-Haus Niederzier
Fachplanung Technische Ausrüstung: vollständige Grundleistungen gemäß § 51 HOAI für die Baumaßnahme des B3 Hauses, stufenweise zu erbringen. Dies umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 der Fachplanung TGA gemäß § 55 HOAI in zwei Beauftragungsstufen: Stufe 1 für LP 1 und Stufe 2 für LP 2 bis 8 (vorbehaltlich Förderbescheid). Die Leistungen beinhalten die Strukturierung der TGA nach Anlagengruppen, Analyse und Bewertung der Anforderungen für den Neubau (Bürgerhaus-Nutzung), Entwicklung eines integrierten, nachhaltigen TGA-Konzepts (HLS/ELT/GA), Planung und Dimensionierung von Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen, Elektroanlagen (inkl. Beleuchtung, Sicherheits- und Informationstechnik), Gebäudeautomation (Regelung, Monitoring, Energiemanagement), Konzeption und Integration erneuerbarer Energien (PV-Anlagen, Wärmepumpe, Regenwassernutzung), brandschutztechnische Integration der TGA, barrierefreie technische Ausstattung (z. B. Beleuchtung, Türsysteme, Leitsysteme) sowie die Berücksichtigung von Akustik- und Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für den Veranstaltungssaal. Zusätzlich können besondere Leistungen bei Bedarf beauftragt werden, darunter die Planung technischer Anlagen in Freianlagen (KG 550), Berechnung von Lebenszykluskosten (LP 3), Erstellung des technischen Teils des Raumbuches (LP 3), Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (Holz-Modulbau) (LP 5) und Objektbetreuung (LP 9).
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