Fahrbahnerneuerung S 286 am Knotenpunkt B173, Bauabschnitt 1
Fahrbahnerneuerung der S 286 am Knotenpunkt B173, Bauabschnitt 1, in Zwickau/Mülsen: Baustelleneinrichtung und -räumung, Baustellensicherung, Beschaffung und Unterhaltung einer Bereitstellungsfläche. Umfasst ca. 1.700 m² Fahrbahnerneuerung in Regelbauweise (4 cm Deckschicht, 10 cm Binderschicht) und ca. 7.750 m² Fahrbahnerneuerung im Untersuchungsfeld mit vollständigem Austausch der vorhandenen Asphaltbefestigung (ca. 20 cm) durch Regelbauweise (26 cm). Dazu gehören der Rückbau von Bestandsasphalt (10 cm Tragschicht, 7 cm Binderschicht, 3 cm Deckschicht mit Additiven), die Vorbereitung der Unterlage durch Rückbau der Frostschutzschicht um ca. 6 cm und Herstellung der neuen Oberkante Frostschutzschicht, sowie der Einbau von Asphalt in Regelbauweise (14 cm Tragschicht, 8 cm Binderschicht, 4 cm Deckschicht) auf vorbereiteter Unterlage. Weitere Leistungen sind die Herstellung der neuen Unterkante Asphalt in bestehender Frostschutzschicht, das Schälen und Wiederherstellen von ca. 2.200 m Bankett (teilweise mit Distanzschutzplanken), Vermessungsleistungen zur Erstellung eines Deckenbuchs, die Erneuerung der vorhandenen Verkehrsausstattung (außer Distanzschutzplanken), die Neuherstellung der Fahrbahnmarkierung, die Erneuerung von Leitpfosten und Beschilderung. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator ist erforderlich. Planungsleistungen umfassen die Einholung verkehrsrechtlicher Anordnungen, Schachtscheine und Bestandsaufnahme. Ausführungszeitraum: 05.10.2026 bis 30.10.2026, mit einer Vollsperrung von 26 Kalendertagen. Nebenangebote und mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Eine Sicherheit für die Vertragserfüllung von 5 % der Auftragssumme (ab 250.000 Euro) und eine Sicherheit für Mängelansprüche von 3 % der Abrechnungssumme sind zu leisten. Zahlungen erfolgen nach VOB/B. Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften. Erforderliche Nachweise umfassen die Qualifikation des Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten (MVAS), eine Bietererklärung für Markierungsstoffe sowie Qualifikationsnachweise für Fachkraft und Unternehmen für Fahrbahnmarkierungen (ZTV M). Urkalkulation ist vorzulegen.
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