Fahrbahnmarkierungen in Westflandern
Fahrbahnmarkierungsarbeiten: umfassen vorbereitende Arbeiten wie das Entfernen von durchgehenden und nicht durchgehenden Längsmarkierungen, Pfeilen, Schraffuren, STOP-Markierungen, Bushaltestellen, Quermarkierungen und Fußgängerüberwegen ohne Beschädigung des Belags, die gründliche Reinigung der zu markierenden Flächen einschließlich sofortiger Abfallentsorgung, die Entfernung loser Thermoplastteile, Arbeiten vor dem Anbringen der Markierungen wie Trocknen und Kehren, das Markieren neuer Markierungen, die Lieferung und Anbringung einer Haftschicht auf Beton- und bituminösen Fahrbahnen sowie das Anbringen von Grundierung auf bestehenden alten Markierungen. Dazu gehört die Anbringung dauerhafter Fahrbahnmarkierungen, einschließlich Längsmarkierungen in durchgehenden und nicht durchgehenden Streifen unterschiedlicher Breite auf Beton- und bituminösen Fahrbahnen (Achs- und Randmarkierungen müssen weiß sein), Radwegbeschichtungen über die gesamte Breite der Radwege an Kreuzungen und Kreisverkehren, Fahrradschutzstreifen, Straßenfarbe, thermoplastische oder kaltplastische Markierungen (auch mit verbesserter Retroreflexion bei Nacht, Regen und nasser Fahrbahn) sowie vorgeformte Markierungen. Die Abmessungen der Fahrbahnmarkierungen müssen dem Allgemeinen Rundschreiben zur Straßenbeschilderung entsprechen, und es dürfen nur Produkte verwendet werden, die zusammen das „Markierungssystem“ bilden und eine technische Zulassung mit Zertifikat (ATG-Gebrauchstauglichkeitszertifikat) gemäß den PTVs besitzen. Weiterhin sind unvorhergesehene Arbeiten, Nacht- oder Wochenendarbeiten für Fahrbahnmarkierungen, die Bereitstellung der Grundausstattung für Baustellenbeschilderung der Kategorie 6 einschließlich kleiner Ergänzungen, das Entfernen und Wiederanbringen bestehender Beschilderung bei Bedarf sowie die Bereitstellung von Personal, Handwerkzeugen und Material für die Ausführung kleinerer und unvorhergesehener Arbeiten gemäß Dienstauftrag enthalten. Zusätzliche Beschilderung mit Aufpralldämpfern auf Straßen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 90 km/h wird ausschließlich bei unvorhergesehenen Arbeiten gesondert vergütet, sofern dies ausdrücklich im Dienstauftrag vermerkt ist. Alle Arbeiten, die gemäß Dienstauftrag außerhalb der normalen Arbeitszeiten auszuführen sind, gelten als pauschaler Mehrpreis und werden gemäß der vorgesehenen Position gesondert vergütet. Die Leistungen umfassen zudem die Wartung der Arbeiten während der Gewährleistungsfrist und die Messung der Tagessichtbarkeit (Qd) und Nachtsichtbarkeit (RL).
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- LOT-0001Fahrbahnmarkierungen für den Bezirk 311 Brügge
- LOT-0002Fahrbahnmarkierungen für den Bezirk 312 Kortrijk
- LOT-0003Fahrbahnmarkierungen für den Bezirk 315 Ostende