Freianlagenplanung und Planung von Ingenieurbauwerken für Kulturtourismus auf dem Berg Oybin
Planungsleistungen gemäß § 39 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 11.1 HOAI für Freianlagen und gemäß § 41 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 12 HOAI für Ingenieurbauwerke, umfassend die Leistungsphasen 4 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Zunächst Leistungsphase 4 (vollständig oder beschränkt auf Teilleistungen), optional folgen die Leistungsphasen 5 bis 9. Zusätzliche Leistungen umfassen die Einarbeitung und Übernahme von Daten (30 Stunden) sowie optionale Anpassungen der Leistungsphase 3 (maximal 70 Stunden). Für die optionalen Leistungsphasen 5 bis 9 sind besondere Leistungen wie die Erstellung einer Freianlagenbestandsdokumentation (LPH 8) und Überwachungsleistungen für Entwicklungs- und Unterhaltungspflege sowie Mängelbeseitigung (LPH 9) vorgesehen. Die Honorarberechnung erfolgt nach Honorarzone IV, basierend auf anrechenbaren Kosten (netto) von 790.402,37 Euro für Kostengruppe 500 und 44.550,00 Euro für Kostengruppe 600 (bewegliches Außenmobiliar), zuzüglich mitzuverarbeitender Bausubstanz von 39.520,12 Euro. Im Honorarangebot sind Stundensätze für Projektleiter, Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter sowie eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) anzugeben.
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