Ganzheitliche Betreuung gem. § 16k SGB II
Ganzheitliche Betreuung gemäß § 16k SGB II: Ziel ist die Rückführung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nach SGB II in das Regelsystem. Die Teilnehmenden sind für herkömmliche Beratung nicht zugänglich und weisen komplexe, oft unbekannte Problemlagen auf. Die Zuweisung erfolgt für Einzelpersonen oder Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften; auch alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft können teilnehmen. Einige Teilnehmende können eingeschränkte Deutschkenntnisse haben. Die Maßnahme gilt als erfolgreich, wenn mindestens 80 Prozent der Teilnehmenden am Ende der Betreuung wieder an Beratungsgesprächen des Auftraggebers teilnehmen und Handlungsschritte für die weitere Entwicklung in einem Kooperationsplan vereinbaren.
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