Ingenieurdienstleistungen für Umbau und Erweiterung der Kläranlage Cedrowice
Ingenieurdienstleistungen als Vertragsingenieur für den Umbau und die Erweiterung der Kläranlage in Cedrowice zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, aufgeteilt in zwei Etappen. Etappe I umfasst die Vorbereitung, Koordination und Überwachung der Dokumentationserstellung für die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen, einschließlich eines Funktional- und Nutzungsprogramms sowie der Definition von Umfang und Form der Ausführungsplanung durch den zukünftigen Bauunternehmer. Weiterhin gehört dazu die umfassende Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens für Bauleistungen gemäß polnischem Vergaberecht und FEnIKS2021-2027-Anforderungen. Dies beinhaltet die Erstellung der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Bekanntmachungen, Vertragsentwurf, Teilnahmebedingungen, Angebotsbewertungskriterien, weitere Dokumente), die Vorbereitung von Entwürfen für Bieterfragen, Änderungen der Vergabeunterlagen, Aufforderungen und sonstiger Korrespondenz, die Teilnahme an der Angebotsprüfung und -bewertung sowie die Erstellung von Empfehlungen zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots, die Unterstützung beim Abschluss des Bauvertrags, die Vertretung vor der Nationalen Beschwerdekammer bei Bedarf, die Aktualisierung des Investorenkostenanschlags und die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für den Bauunternehmer. Für Etappe I und Etappe II ist eine separate Vergütung vorgesehen, um die Abrechnung der Leistungen in Etappe I auch bei Nichtzustandekommen des Bauvertrags zu ermöglichen. Eine separate Vergütung ist auch für die Koordination und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen in Etappe I sowie für die umfassende Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens in Etappe I erforderlich, um die Abrechnung mit der Umsetzungsstelle (NFOŚiGW) zu ermöglichen. Etappe II beinhaltet die fachliche, technische, administrativ-organisatorische und finanzielle Überwachung der Investitionsdurchführung, die Funktion des Bauüberwachers in den erforderlichen Gewerken, die Überwachung von Zeitplan, Budget, Umsetzungsrisiken und der Konformität der Investition mit FEnIKS 2021-2027-Anforderungen, die Unterstützung des Auftraggebers bei der Investitionsabrechnung und der Erstellung der abschließenden Projektdokumentation sowie die Wahrnehmung der Aufgaben eines Projektkoordinators (Projektmanagers) gemäß FEnIKS 2021-2027-Richtlinien. Für die Aktivitäten in Etappe II ist ebenfalls eine separate Vergütung für die fachlich-technisch-finanzielle Überwachung, die Bauüberwachung, die administrativ-organisatorische Unterstützung, die Überwachung von Zeitplan, Budget und Risiken, die Unterstützung bei der Abrechnung und Dokumentation sowie die Projektkoordination vorgesehen. weitere Positionen laut Vergabeunterlagen.
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