Kontrolle von Sportgeräten und Spielplätzen (2027-2031)
Kontrolle von Sportgeräten (gemäß NP S52-409, R.322-19 bis R.322-26 Code du sport, erweiterbar auf nicht normgerechte Geräte), Spielplätzen (gemäß Dekreten Nr. 94-699 und Nr. 96-1136), Sport-/Gesundheitsparcours (gemäß FD S52-903), Kletterwänden (gemäß EN 12572) und Turngeräten (gemäß L.421-3 Code de la consommation). Der Auftragnehmer nutzt eigene Kontrollausrüstung und Software zur Datenerfassung. Nach jeder Kontrollmission sind Berichte zu übermitteln. Haupt- und Betriebskontrollen sind durchzuführen und die Datenbank zu aktualisieren. Korrektur- oder Wartungsarbeiten sind nicht Teil des Auftrags. Die Listen der kommunalen Ausrüstung und des installierten Materials sind in den technischen Spezifikationen aufgeführt und können sich ändern. Kontrollen spezifischer, nicht normgerechter Materialien sind bei Veranstaltungen möglich. Der maximale jährliche Betrag (ohne MwSt.) für alle Gruppenmitglieder beträgt 76.000 €.
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