Konzession für den Betrieb eines Fernwärmeversorgungsnetzes
Betrieb eines Fernwärmeversorgungsnetzes: Das Verfahren umfasst einen zweiphasigen Teilnahmewettbewerb und eine anschließende Angebots- und Verhandlungsphase. Bieter müssen eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen gemäß Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2560 sowie eine Verpflichtungserklärung zur Mindestentlohnung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) Baden-Württemberg einreichen. Die Zahlung der Konzessionsabgaben gemäß § 18 des Konzessionsvertragsentwurfs ist ein zwingend zu erfüllendes Kriterium; weitere Positionen laut Vergabeunterlagen.
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