Konzession für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die IRLS
Konzession für den Betrieb und die technische Betreuung einer Alarmübertragungsanlage (AÜA) für Brandmeldeanlagen: Aufbau einer einheitlichen, modernen, hochverfügbaren und störungsresistenten Infrastruktur für den Alarmempfang im Zuständigkeitsbereich der Integrierten Regionalleitstelle Unterweser-Elbe (IRLS) für die Landkreise Osterholz, Cuxhaven und die Stadt Bremerhaven. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht zur Errichtung, Unterhaltung und zum Betrieb einer öffentlichen AÜA für Brandmeldungen sowie zum Anschluss von Teilnehmern (Variante 1). Zugelassenen Errichtern muss die Möglichkeit gegeben werden, ihre Technik an die AÜA anzuschließen und zu betreiben (Variante 2 und 3, jeweils gemäß Systemübersicht Anlage 1). Die Konzession wird für die Dauer der Vertragslaufzeit erteilt.
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