Krankenversicherungsdienstleistungen für SIDR-Personal
Krankenversicherungsdienstleistungen für SIDR-Mitarbeiter und deren Angehörige zur Deckung medizinisch-chirurgischer Kosten bei Krankheit, Mutterschaft oder Unfall: Einrichtung eines obligatorischen und verantwortungsvollen kollektiven Zusatzkrankenversicherungsvertrags für alle SIDR-Mitarbeiter (zu 100 % vom Arbeitgeber finanziert) sowie eines verantwortungsvollen Zusatzkrankenversicherungsvertrags, dessen Abschluss für Mitarbeiter optional ist (vollständig vom Mitarbeiter getragen). Die Mitarbeiter unterliegen der nationalen Immobilien-Kollektivvereinbarung (CCNI) und der Betriebs-Kollektivvereinbarung (CCE).
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