Küchentechnik für neue Einrichtungen
Küchentechnik: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme neuer küchentechnischer Einrichtungen. Dies umfasst für Lagereinrichtungen 2 Regalanlagen und 1 Wandschrank; für den Spülbereich 1 Handwaschbecken mit Zubehör und 1 Ablufthaube; für den Küchenbereich 1 Ablufthaube, 1 multifunktionales Gargerät (21 kW), 1 Einbaukochfeld als Induktionsgerät mit zwei Kochstellen (14 kW), 1 Kühltisch sowie Arbeitsschränke, Wandschrank und Wandboard in verschiedenen Abmaßen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen, jedes muss zuschlagsfähig sein. Zuschlagskriterium ist der Preis, ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
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