Langfristiger Złoty-Kredit bis maximal 10.000.000,00 PLN
Langfristiger Złoty-Kredit: Bereitstellung und Verwaltung eines Kredits bis zu einer maximalen Höhe von 10.000.000,00 PLN, mit der Möglichkeit, den vollen Kreditbetrag ohne zusätzliche Provisionen oder Gebühren nicht in Anspruch zu nehmen. Der Kredit dient der Finanzierung des für 2026 geplanten Haushaltsdefizits und der Tilgung bestehender Kreditverbindlichkeiten. Die Auszahlung kann einmalig oder in Tranchen erfolgen, wobei der Kreditnehmer den Auftragnehmer 3 Werktage im Voraus über die Tranchenhöhe informiert. Der Kredit ist bis zum 31.12.2026 zu verwenden und wird aus den Eigeneinnahmen der Gemeinde in den Jahren 2027-2040 zurückgezahlt, die Zinsen in den Jahren 2026-2040. Eine Tilgungskarenz besteht bis zum 30. März 2027. Die Zinszahlungen erfolgen vierteljährlich zum letzten Kalendertag des Quartals (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) basierend auf dem aktuellen Schuldenstand. Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis von 365/366 Tagen pro Jahr und der tatsächlichen Anzahl der Tage im Quartal. Der Zinssatz basiert auf dem WIBOR 3M-Satz vom letzten Tag des Monats des dem Zinszeitraum vorausgehenden Quartals, zuzüglich einer festen, während der Vertragslaufzeit unveränderlichen Bankmarge. Die Kapitalrückzahlung in polnischen Złoty erfolgt gemäß folgendem vierteljährlichen Ratenplan: 2027: 4 Raten à 50.000,00 zł; 2028: 4 Raten à 50.000,00 zł; 2029: 4 Raten à 50.000,00 zł; 2030: 4 Raten à 100.000,00 zł; 2031: 4 Raten à 75.000,00 zł; 2032: 4 Raten à 75.000,00 zł; 2033: 4 Raten à 50.000,00 zł; 2034: 4 Raten à 25.000,00 zł; 2035: 4 Raten à 100.000,00 zł; 2036: 4 Raten à 450.000,00 zł; 2037: 4 Raten à 450.000,00 zł; 2038: 4 Raten à 450.000,00 zł; 2039: 4 Raten à 450.000,00 zł; 2040: 2 Raten à 250.000,00 zł, zahlbar bis zum 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Eine vorzeitige Kapitalrückzahlung ist ohne zusätzliche Provisionen oder Gebühren möglich. Änderungen des Kapital- und Zinszahlungsplans sind mit schriftlichem Antrag 14 Tage vor Fälligkeit möglich. Zinsen für überfällige Raten werden in Höhe der gesetzlichen Zinsen berechnet. Bei Nichtinanspruchnahme des vollen Kreditbetrags richten sich Zinsen und eventuelle Bankprovisionen nach dem tatsächlich genutzten Betrag. Der Kreditnehmer wird 7 Tage vor Fälligkeit per E-Mail über die fälligen Zinsen informiert. Die Kreditsicherung erfolgt durch einen Blankowechsel mit Wechselerklärung. Der Kredit wird auf das Gemeindekonto ausgezahlt und nicht mit der Bank verrechnet.
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