Lieferung eines neuen (M3/I) Wasserstoff-Brennstoffzellenbusses
Lieferung eines neuen, M3/I-Klasse, niederflurigen, städtischen Solo-Wasserstoff-Brennstoffzellenbusses: 1 Stück, Baujahr maximal 2024, noch nie zugelassen. Eine Garantie von 36 Monaten (ohne Kilometerbegrenzung) für den Bus, einschließlich obligatorischer Reparaturen und Wartungen, ist zu gewährleisten. Für die Antriebsbatterie und das Brennstoffzellensystem gilt eine obligatorische Garantie von 72 Monaten. Der Bus muss ein einstufiges Niederflurdesign ohne Stufen aufweisen, mit einer Schwellenhöhe von maximal 340 mm an allen Türen im betriebsbereiten Zustand, reduzierbar auf maximal 260 mm an mindestens einer Tür mittels Knie-Funktion; die Bodenhöhe darf 400 mm nicht überschreiten. Ein Solo-Bus ist ein zweiaxliges Straßenfahrzeug mit Luftbereifung, nicht an eine elektrische Oberleitung gebunden, für den Personentransport, mit mindestens 10 festen Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz), einer Länge zwischen 11,5 und 12,7 Metern und einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 19,5 Tonnen. Die Fahrzeugkategorie M3 umfasst Busse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 Tonnen gemäß der Verordnung 5/1990 (IV.12.) KÖHÉM. Die Fahrzeugklasse M3/I bezeichnet Fahrzeuge mit Stehplätzen für häufige Fahrgastbewegungen (Stadtbusse) gemäß UN-ECE-Regelung Nr. 107, Klasse I. Ein Wasserstoff-Brennstoffzellenbus ist ein Fahrzeug, das komprimierten gasförmigen Wasserstoff zur Fortbewegung nutzt (einschließlich Brennstoffzellen), wobei der Kraftstoff den Normen ISO 14687-2:2012 und SAE J2719: (Revision September 2011) entspricht. Das Brennstoffzellensystem umfasst den Brennstoffzellenstapel(n), das Luftaufbereitungssystem, das Kraftstoffflussregelsystem, das Abgassystem, das Wärmemanagementsystem und das Wassermanagementsystem. Das Fahrzeug muss ein emissionsfreies Kraftfahrzeug (Umweltklasse 5Z) gemäß § 2 (8) der Verordnung 6/1990 (IV.12) KöHÉM sein. Der integrierte Antriebsstrang muss eine stufenlose und gleichmäßige Beschleunigung gewährleisten, der Motor muss ausschließlich ein emissionsfreier Elektromotor sein. Das Leistungsgewicht des Fahrzeugs muss mindestens 8 kW/Tonne (Spitzenleistung) betragen. Die Lieferung erfolgt mit gültiger ungarischer technischer Prüfung und Kennzeichen. Der Fahrzeugschein muss die Einträge „straßenschonende Achse“, „für den Linienverkehr geeignet“ und „für den öffentlichen Personenverkehr geeignet“ enthalten. Alle strukturellen Elemente müssen eine „e“/„E“-Zulassungskennzeichnung gemäß der Verordnung 5/1990 (IV.12) KÖHÉM besitzen. Schulung in ungarischer Sprache für Busfahrer und Wartungspersonal bezüglich Betrieb, Nutzung und Wartung des Busses gemäß technischer Beschreibung. Äquivalente Produkte werden akzeptiert.
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