Lieferung von Büromaterial
Lieferung von Büromaterial: sukzessive Lieferung von fabrikneuen Büromaterialien und Computerreinigungszubehör, verpackt zum Schutz vor Beschädigung, frei von Mängeln, unbenutzt, in erster Qualität, ohne Verformungen, unbeschädigt und vollständig. Die gelieferten Artikel müssen originalverpackt sein, die Verpackungen unversehrt, mit Herstellersicherungen und Produktkennzeichnungen versehen. Eine detaillierte Liste der Anforderungen ist in Anhang 2 (Excel-Datei) als Sortiments- und Preisformular enthalten. Bieter müssen in Spalte 6 des Formulars den Handelsnamen/Hersteller/Typ/Modell des angebotenen Büromaterials angeben. Die detaillierte Ausführung ist in Anhang 1 (allgemeine Vertragsbedingungen) festgelegt.
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