Lieferung von medizinischem Einweg- und kardiochirurgischem Gerät
Lieferung von medizinischen Einwegprodukten und kardiochirurgischem Gerät: Die angebotenen Medizinprodukte müssen über erforderliche Atteste, Zertifikate und Registrierungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verfügen und den geltenden Normen oder technischen Spezifikationen entsprechen. Bei fehlender Meldepflicht sind alle notwendigen Schritte zur Markteinführung und Nutzung in Polen auf eigene Kosten durchzuführen. Warenlieferungen dürfen zu nicht mehr als 50 % des Gesamtauftragswertes aus der Volksrepublik China stammen, sofern die Bestellung unter die IZM-Maßnahme gemäß Verordnung (EU) 2025/1197 und Art. 8 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 2022/1031 fällt. Unterauftragsvergabe an Unternehmen aus der Volksrepublik China ist zu nicht mehr als 50 % des Gesamtauftragswertes zulässig. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach den Kriterien Preis (80 %) und Teillieferzeit (20 %), weitere Positionen laut Vergabeunterlagen.
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- LOT-0001Einweghandschuhe für die Zentrale Sterilisation für Hochrisikoverfahren
- LOT-0002Einweghandschuhe für die Zentrale Sterilisation für höchste Risikoverfahren