LKW Tankwagen Starrflügler/Drehflügler für Flugplätze der Bundeswehr
Bekanntmachung: LKW TW Starr/Drehfl
Rahmenvereinbarung über Herstellung und Lieferung von LKW Tankwagen Starrflügler/Drehflügler (LKW TW Starr/Drehfl) für Flugplätze der Bundeswehr: bis zu 500 Einheiten, inklusive Mess- und Prüfmittel, Dokumentation, Dienstleistungen, Ersatzteilerstbedarf und Sonderwerkzeuge. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 15 Jahre. Die Tankfahrzeuge dienen der Betankung von Luftfahrzeugen und werden in zwei Versionen beschafft: Flugfeldtankwagen (FTW) und Flugfeldtanksattelzug (FTSZg). Ein FTW besteht aus Trägerfahrzeug, Tankaufbau mit integrierter Kraftstoffpumpanlage und Filter-Wasser-Abscheider (FWA) sowie tanktechnischer Ausrüstung. Ein FTSZg umfasst eine Sattelzugmaschine und einen Tanksattelanhänger mit Tankaufbau, integrierter Kraftstoffpumpanlage, FWA und tanktechnischer Ausrüstung. Bei Vertragsschluss werden 85 EA FTW und 110 EA FTSZg fest beauftragt. Die Lieferung von fünf Vorseriengeräten FTW und fünf Vorseriengeräten FTSZg ist innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss zur Durchführung der Integrierten Nachweisführung geplant; diese Vorseriengeräte werden auf die Gesamtstückzahl der Festbeauftragung angerechnet. Die geschätzte Abrufmenge beträgt ca. 133 EA LKW TW Starr/Drehfl, davon 40 EA FTW und 93 EA FTSZg. Einmalig vereinbarte Leistungen umfassen Ersatzteilerstbedarf, Sonderwerkzeuge, Mess- und Prüfmittel, Materialgrundlagen (Sicherheitsdatenblätter, Stücklisten, elektrische Schaltpläne, Zeichnungen, Artikelstammdaten, Interaktive Elektronische Technische Dokumentation), Ausbildungsunterlagen, Prüf-/Abnahmedokumentation, Managementleistungen, Personalausbildung und Begleitung der Integrierten Nachweisführung. Wesentliche Anforderungen beinhalten: Zulassungsfähigkeit als Tankfahrzeug FL gem. ADR Teil 9 und Kapitel 6.8, Zulassung für Transport und Umschlag der Kraftstoffe F34, F35, F44, F64, F54, F75, F67, Jet A1, Zulassungsfähigkeit nach StVZO (mit Ausnahmegenehmigungen), Höchstgeschwindigkeit 90 km/h, Motorbetrieb nach "Single-Fuel-Concept" mit F34, uneingeschränkter Einsatz in Klimazonen A1-A3, B1-B3, C0-C1 (STANAG 4370 i. V. m. AECTP-230), Straßen-, See- und Bahntransportierbarkeit (letztere befüllt), Lufttransportfähigkeit im Airbus A-400M (unbefüllt), Fahrerhaus mit zwei Sitzplätzen und Verstaumöglichkeiten, sowie detaillierte Interaktive Elektronische Technische Dokumentation. Für FTW: Fahrgestell für Straßen und befestigte Wege, technisches Nutzvolumen Tankaufbau mindestens 16.000 Liter, NATO-Anhängerkupplung. Für FTSZg: Fahrgestell für Straßen und befestigte Wege bei Sattelzugmaschine und Tanksattelauflieger, technisches Nutzvolumen Tanksattelauflieger mindestens 33.000 Liter; weitere Positionen laut Vergabeunterlagen.
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