Miete einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
Miete einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit zwei Messeinschüben: Die Anlage besteht aus einem Kfz-Anhänger als Transportmittel und Gehäuse, der zwei Messsysteme zur gleichzeitigen Überwachung von zwei Fahrtrichtungen aufnimmt. Sie verfügt über Vandalismusschutz (GPS-Ortung, Rüttelmelder, Feuerlöschanlage, Warnanlage), einen LTE-Router für Datenfernübertragung (inkl. 5 GB SIM-Karte), ein elektro-hydraulisch betriebenes Fahrwerk mit Fernbedienung, Niveauausgleichsstützen, eine einklappbare Anhängerdeichsel mit Schlosssicherung, wiederaufladbare Batterien für bis zu sieben Tage Messbetrieb und LED-Dämmerungsaktivierung. Enthalten sind 2 Messsysteme, 2 Blitzeinheiten und 1 Bediengerät. Die Leistung umfasst die Bereitstellung für 24 Monate, alle Wartungs- und Reparaturarbeiten inklusive Ersatzteillieferung und -austausch, die Übernahme der regelmäßigen Eichung (Terminplanung, Kosten), eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit 1.000 EUR Selbstbeteiligung, sowie die Übernahme von Wartungs- und Inspektionskosten, Kosten der Hauptuntersuchung, Kfz-Steuer und sonstigen Reparaturkosten (ausgenommen Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder grobe Fahrlässigkeit). Verschleißteile wie Leuchtmittel der Blitzeinheit werden bei Bedarf auf Kosten des Auftragnehmers getauscht. Ein Leihmessgerät wird für Reparatur- und Eichzeiträume inklusive Versand bereitgestellt. Die Datenübertragung erfolgt gesichert und getunnelt, inklusive Bereitstellung der benötigten Hard- und Software für Datenübertragung und -transport in der Verwaltung, sowie Übernahme aller Kosten für die Datenbearbeitung, Wartung und Support der Datenübertragungsgeräte und Datenaufbereitung der Fälle. Eine schriftliche Bedienungsdokumentation wird unentgeltlich bereitgestellt. Der Auftragnehmer schult 4 Mitarbeiter des Auftraggebers in Bedienung und Benutzung sowie 4 Mitarbeiter in der Auswertung der Komponenten, Geräte und Falldaten. Alle Schulungskosten vor und während des Vertragszeitraums, auch bei Mitarbeiter- oder Technikwechsel, werden übernommen. Ein Schulungszertifikat zur Vorlage bei Gericht wird ausgestellt. Schulungen erfolgen durch qualifiziertes Personal in den Räumlichkeiten der Stadt Arnstadt nach Terminabsprache, mit der Möglichkeit von zertifizierten WBT- oder Blended-Learning-Teilen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über Änderungen, Erkenntnisse und Entwicklungen des Stands von Wissenschaft und Technik.
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