Mittleres 4x4 Rettungs- und Löschfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Domecko
Lieferung eines mittleren 4x4 Rettungs- und Löschfahrzeugs: Das Fahrzeug muss den polnischen Straßenverkehrsvorschriften, den Anforderungen für Einsatzfahrzeuge sowie spezifischen Ministerialverordnungen (Dz.U. 2021 poz. 450, Dz. U. Nr 143 poz. 1002, Dz. U. 2019 poz. 594) entsprechen. Es muss mit den Betriebsnummern der Staatlichen Feuerwehr gemäß Zarządzenie nr 1 Komendanta Głównego PSP vom 24. Januar 2020 gekennzeichnet sein und über ein gültiges CNBOP-PIB-Zulassungszertifikat sowie ein aktuelles Fahrgestell-Homologationszertifikat verfügen. Das Fahrzeug muss die Normen PN-EN 1846-1 und 1846-2 erfüllen, als fabrikneues Fahrzeug und Fahrgestell mit Baujahr mindestens 2024, wobei Motor, Fahrgestell und Kabine vom selben Hersteller stammen müssen. Es ist als Fahrzeug der mittleren Klasse M (gemäß PN-EN 1846-2) und der Kategorie 2 – geländegängig (gemäß PN-EN 1846-1) auszuführen. Die Gesamtmasse des einsatzbereiten Fahrzeugs darf 16.000 kg nicht überschreiten. Das einsatzbereite Fahrzeug muss einen Böschungswinkel von mindestens 27º, einen hinteren Überhangwinkel von mindestens 25º, eine Bodenfreiheit unter den Achsen von mindestens 300 mm, eine Gesamthöhe von maximal 3.300 mm (mit zweiteiliger Leiter), eine Gesamtlänge von maximal 8.300 mm und einen Rampenwinkel von mindestens 24º aufweisen. Eine Massereserve von mindestens 12 % der technischen zulässigen Gesamtmasse ist erforderlich. Der Antriebsstrang umfasst permanenten Allradantrieb (kein zuschaltbarer Vorderachsantrieb), ein Untersetzungsgetriebe, Achsdifferentialsperren und Radnabenuntersetzungen. Die Räder und Reifen bestehen aus Einzelrädern an der Vorderachse und Zwillingsrädern an der Hinterachse, mit universellem Ganzjahresprofil, alle vom gleichen Typ. Der Dieselmotor muss für Dauerbetrieb geeignet sein, mit einer Mindestleistung von 210 kW und einem Mindestdrehmoment von 1.050 Nm, und die Abgasnorm EURO 6 erfüllen. Ein mechanisches Getriebe mit maximal 6+1 Gängen (Rückwärtsgang) ist vorgesehen. Das Fahrzeug ist zudem mit Scheibenbremsen an allen Achsen, ABS, mechanischer Federung vorne und hinten, einer Motorbremse mit mindestens 120 kW Leistung und einem automatischen DPF-Regenerationssystem mit manueller Deaktivierungsoption und Füllstandsanzeige ausgestattet. Die Kabine ist eine viertürige, einmodulige Konstruktion mit verzinktem Stahlrahmen, Zugang zum Motor mit Sicherungssystem, Sitzanordnung 1+1+4 (Sitze in Fahrtrichtung) und rutschfestem Boden. Eine Mannschaftskabine durch Verschrauben/Verkleben einer Tageskabine mit einem Mannschaftskabinenmodul ist ausgeschlossen. Die Kabinenausstattung umfasst mindestens: individuelle Beleuchtung für den Kommandanten, einen quer verlaufenden Haltegriff für die Besatzung im hinteren Teil der Kabine, einen Kabinenschrank für Kleingeräte, elektrisch gesteuerte Fenster in allen Kabinentüren, einen Bordsteinspiegel rechts, einen Rampenspiegel vorne, eine externe Sonnenblende oben an der Kabine, eine Anzeige für den Status der Standheizung, ein Werksradio mit AUX- und USB-Anschluss, Halterungen für 4 Atemschutzgeräte (ODO) zum selbstständigen Anlegen ohne Abnehmen vom Gestell inklusive Platz für die ODO-Maske, sowie Halterungen für 2 Atemschutzgeräte (für Kommandant und Fahrer) in der Aufbautenfront auf einem ausziehbaren Panel mit Halterungen für 2 Ersatzflaschen; weitere Positionen laut Vergabeunterlagen.
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