Mitwirkung bei der Erstellung von ISO-Standards für Kernkraftwerke
Mitwirkung bei der Gremienarbeit in Ausschüssen des Deutschen Instituts für Normung (DIN NA 062-07-43 AA), des Europäischen Komitees für Normung (CEN TC 430) und der Internationalen Organisation für Normung (ISO TC 85 SC 6 mit WG 3) zur Ent- und Weiterentwicklung bautechnischer Normen. Dies umfasst die Einbringung deutscher kerntechnischer Regelwerke (Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke, KTA-Regeln) und DIN-Normen in die internationale Normungsarbeit sowie die Überprüfung internationaler Standards auf Kompatibilität mit dem nationalen Regelwerk vor deren Übernahme. Der Fokus liegt auf der Auslegung gegen externe Einwirkungen (Seismik, Hochwasser) für Kernkraftwerke und weitere kerntechnische Anlagen (Forschungsreaktoren, Zwischenlager, Endlager). Eine spezifische Aufgabe ist die Einführung der KTA 2201.2 als ISO 4917 Design of nuclear power plants against seismic events Part 2 Subground in TC 85 SC 6 WG 3 und deren Begleitung bis zur Publikation als ISO-Standard.
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