Open House Vertrag für Verbandmittel und Wundbehandlungsprodukte
Bekanntmachung: Open House Vertrag über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung § 31 Abs. 1a SGB V und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter
Open House Vertrag für die nicht-exklusive Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung (§ 31 Abs. 1a SGB V) sowie Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter (Anlage V Arzneimittelrichtlinie, § 31 SGB V), sofern nicht apothekenpflichtig. Ziel ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten der AOK. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.02.2026, alle Verträge enden spätestens am 31.01.2030. Die Laufzeit beträgt vier Jahre, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit zum ersten eines Monats möglich, spätestens jedoch am 20.12.2029. Für einen Vertragsstart zum nächsten Monatsersten müssen die Unterlagen bis zum 20. des Vormonats eingereicht werden. Für den Vertragsbeginn am 01.02.2026 ist die Einreichung bis zum 20.01.2026 erforderlich. Die Einreichung erfolgt mittels qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail oder unterschrieben per Post. Der Vertrag ist mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende kündbar. Erforderliche Unterlagen sind ein ausgefüllter und unterzeichneter Vertrag in zweifacher Ausfertigung sowie eine ausgefüllte und unterzeichnete Zuverlässigkeitserklärung (Anlage 2 des Vertrages).
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