Ophthalmologischer Laser für SPZOZ MSWiA in Poznań
Lieferung eines ophthalmologischen Lasers: Das Gerät muss neu sein, frei von physischen und rechtlichen Mängeln, mit erforderlichen Zertifikaten, CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung gemäß polnischem Medizinproduktegesetz. Es muss vollständig und sofort einsatzbereit sein. Eine Garantie von 60 Monaten ab mängelfreier Endabnahme ist erforderlich. Nach der Garantiezeit sind die erforderliche Servicedokumentation und Servicecodes (falls zutreffend) für die technische Überprüfung gemäß Herstellerempfehlungen bereitzustellen. Serviceleistungen müssen von einem vom Hersteller autorisierten Unternehmen gemäß Art. 90 des Medizinproduktegesetzes erbracht werden; ein Verzeichnis dieser Unternehmen ist bei Lieferung beizufügen. Die angebotenen Parameter müssen den Mindestanforderungen gemäß Anhang 2 der SWZ entsprechen oder diese übertreffen.
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