Parkraumüberwachungssystem
Lieferung eines Parkraumüberwachungssystems: Bereitstellung als SaaS (Software as a Service), als schlüsselfertiges, vollständig produktionsbereites System ohne kundenspezifische Anpassungen. Integrationen in bestehende Systeme des Auftraggebers gelten nicht als Anpassung. Die Vertragslaufzeit beträgt vier (4) Jahre, danach unbefristet mit einer beidseitigen Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht zum Ende der festen Laufzeit kündigt. Teil- oder Alternativangebote sind nicht zugelassen.
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