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Aktivted-443196-2026

Personenbeförderung im Linienverkehr im Rems-Murr-Kreis

Wir suchen einen Betreiber für die öffentlichen Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis. Der Vertrag umfasst mehrere Buslinien und erfordert die Einhaltung vorgegebener Fahrpläne, auch unter Berücksichtigung zukünftiger Baumaßnahmen und S-Bahn-Anpassungen.

AUFTRAGGEBER

Name

Landratsamt Rems-Murr-Kreis

Stadt

Waiblingen

Land

DE

KLASSIFIZIERUNG

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Auftragsart

Dienstleistungen

Haupt-CPV

60112000, Öffentliche Straßentransportleistungen.

WEITERE DETAILS

EU-finanziert

Ja

KMU-geeignet

Nein

Elektronische Einreichung

allowed

Rechtsgrundlage

32014L0024

FRISTEN & ZEITRAUM

Angebotsfrist

63 Tage verbleibend

(LOT-0001)

Veröffentlicht

AUFTRAGSDOKUMENTE

63 Tage verbleibend

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Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 01 „Verkehrsraum Fellbach/Kernen“ im offenen Verfahren

Das Linienbündel 1 ist wie folgt zu beschreiben: Linie 211 Waiblingen – Rommelshausen – Stetten i.R. Linie 212 Fellbach – Rommelshausen – Stetten i.R. Linie 214 Fellbach – Schmiden – Neckargröningen Linie 215 Stadtverkehr Fellbach Linie N21 Waiblingen – Beinstein – Endersbach – Stetten i.R. – Waiblingen (Nachtbus) Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Voraussichtlich ab 2028 wird die Brücke der K1856 über die B14/B29 zwischen Waiblingen und Rommelshausen neu gebaut werden. Auf den Linien 211 und N21 wird es dann zu Einschränkungen kommen, die noch abgestimmt werden müssen. Der Rems-Murr-Kreis ist hierzu bereits mit dem Regierungspräsidium Stuttgart im Gespräch. Es ist zu beachten, dass es auf den S-Bahn-Linien ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes „Stuttgart 21“ zu geänderten Ankunfts- und Abfahrtszeiten kommen kann. Die Fahrpläne aller Linien sind unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen zu überprüfen und ggf. an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der S-Bahnen anzupassen.

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