Planung von Verkehrsanlagen: Rahmenvereinbarung für Objektbetreuung
Objektbetreuung für Verkehrsanlagen: Leistungen gemäß § 47 HOAI für Leistungsphase 8 (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) im Rahmen von E1- und E2-Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. E1-Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Deckschicht sowie teilweise Erneuerung der Binder- oder Tragschicht. E2-Maßnahmen beinhalten die Erneuerung des Oberbaus oberhalb des Planums, gegebenenfalls mit Erneuerung der Entwässerungsanlagen und passiven Schutzeinrichtungen. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Vertragspartnern angestrebt, mit einer jährlichen Auftragssumme von maximal 0,8 Mio. Euro pro Vertragsjahr.
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