Planungsdokumentation und Bauarbeiten für ein Rückhaltebecken im Forstamt Wielki Las
Planungsdokumentation und Bauarbeiten für ein Rückhaltebecken im Forstamt Wielki Las: Das Projekt umfasst die Planung, Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und Baugenehmigungen sowie die Ausführung der Bauarbeiten. Eine naturkundliche Bestandsaufnahme ist vor und nach den Bauarbeiten durchzuführen. Das Rückhaltebecken hat eine Fläche von ca. 5 ha (+/- 10%) und eine Wasserrückhaltemenge von mindestens 40.000 m³. Eine Insel von 0,2 ha (+/- 10%) ist bei Verfügbarkeit von Bodenmaterial geplant. Die Dammbalkenlänge beträgt ca. 240 m (90 m + 150 m), wobei Material aus dem Aushub verwendet werden soll. Es sind Vertiefungen im Beckenboden und Böschungsneigungen von 1:2 bis 1:3 vorzusehen. Vorgesehen sind Erddämme mit steinverstärkten Überläufen und bei Bedarf bis zu 2 Stau- und Ablassvorrichtungen (Schieber). Die Leistungen umfassen die Erstellung eines Projektkonzepts, geologische Untersuchungen, die Analyse der Boden- und Wasserverhältnisse (unter Berücksichtigung von Torfschichten sowie Biber- und Schermausvorkommen), die Einholung von Genehmigungen (Art. 118 UoP, wasserrechtliche Genehmigungen Art. 395a, Baugenehmigungen) und die naturkundliche Bestandsaufnahme (bis 100 m Umkreis, inkl. Fotodokumentation und GPS-Spuren) vor Baubeginn. Bei Nachweis geschützter Arten sind Ausnahmegenehmigungen (Art. 56) einzuholen. Die finale Projektdokumentation (2 Papier- und elektronische Exemplare), der wasserrechtliche Bescheid, 2 Exemplare der technischen Spezifikationen und 1 Exemplar der naturkundlichen Bestandsaufnahme sind zu liefern. Die Bauarbeiten beinhalten die Erstellung eines Bauzeitenplans (innerhalb von 30 Tagen nach Baugenehmigung, spätestens 360 Tage nach Vertragsunterzeichnung), die Anmeldung des Baubeginns, die Führung eines Bautagebuchs, die Ausführung gemäß technischer Dokumentation und Vorschriften (unter Berücksichtigung von Schutzfristen für Tiere und Pflanzen), die Einhaltung von Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Diebstahlschutzbestimmungen, die Übernahme der Rolle des Arbeitsschutzkoordinators, die Ordnung auf der Baustelle, die Organisation der Baustelleneinrichtung auf eigene Kosten, den Abschluss einer Bau- und Haftpflichtversicherung, eine geodätische Bestandsaufnahme nach Fertigstellung, eine weitere naturkundliche Bestandsaufnahme nach Bauende (bis 100 m Umkreis), die Entsorgung von Erdmassen gemäß RDLP Krosno Richtlinien (16.06.2011, ZU-0746-3/26/11), die Vorbereitung von Abschlussdokumenten, die Einholung einer Nutzungsgenehmigung und die Übergabe aller Originalentscheidungen. Eine Autorenaufsicht über die Realisierung der Investition ist zu gewährleisten.
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