Projektdokumentation für den Bau einer Gemeindestraße und einer Brücke zur Insel Wielka Żuława
Projektdokumentation für den Bau einer Gemeindestraße von einem Kreisverkehr an der Sienkiewicza-Straße (Kreuzung der Nationalstraße Nr. 16 mit der Woiwodschaftsstraße Nr. 521) zur Insel Wielka Żuława, einschließlich der notwendigen Infrastruktur. Die Leistung umfasst die Erstellung der Dokumentation sowie die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, Stellungnahmen und Entscheidungen für die Durchführung der Bauarbeiten gemäß dem Gesetz vom 10. April 2003 über besondere Regeln für die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen im Bereich öffentlicher Straßen (Dz.U. 2024, Pos. 311). Eine obligatorische Ortsbesichtigung ist vor Angebotsabgabe erforderlich. Der Leistungsumfang beinhaltet: Projekt für die dauerhafte Verkehrsführung, geotechnisches Gutachten, Grünflächeninventar, wasserrechtliches Gutachten mit Entscheidung, Umweltentscheidung (falls erforderlich), Grundstücksteilung (falls erforderlich), ZRID-Entscheidung (Genehmigung zur Durchführung von Straßeninvestitionen). Im Preis sind 4 Arbeitstreffen im Stadtamt zu berücksichtigen. Es sind 3 Aktualisierungen des Investorenkostenanschlags in die Bewertung einzubeziehen; die Anzahl der Aktualisierungen ist ein Bewertungskriterium. Der Vertrag umfasst: Teil A: Multidisziplinäre Projekt- und Kostenschätzung mit allen Genehmigungen, erforderlichen behördlichen Entscheidungen, Bestimmungen, Stellungnahmen und Ausnahmen gemäß Baurecht zur Erlangung der Baugenehmigung. Dies beinhaltet: a) Baudokumentation (Flächennutzungsplan und architektonisch-bauliches Projekt): 5 Exemplare in Papierform, 1 elektronisches Exemplar auf CD im Format *.dwg (oder Softwareformat) und *.pdf. b) Ausführungsdokumentation (technisches Projekt): 4 Exemplare in Papierform, 1 elektronisches Exemplar auf CD im Format *.dwg (oder Softwareformat) und *.pdf. c) Technische Spezifikationen für Ausführung und Abnahme der Arbeiten: 3 Exemplare in Papierform, 1 elektronisches Exemplar auf CD im Format *.doc oder *.rtf für alle Gewerke. d) Leistungsverzeichnis: 2 Exemplare in Papierform, 1 elektronisches Exemplar auf CD im Format *.pdf, *.xls und *.ath für alle Gewerke und Ausstattung. e) Investorenkostenanschlag: 2 Exemplare in Papierform, 1 elektronisches Exemplar auf CD im Softwareformat, *.pdf, *.xls und *.ath für alle Gewerke, inklusive einer Gesamtaufstellung aller Kosten. Die Kostenanschläge sind nach Gewerken gemäß der Verordnung des Infrastrukturministers vom 20. Dezember 2021 zu erstellen. f) Informationen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz (BIOZ): 4 Exemplare in Papierform, 1 elektronisches Exemplar auf CD im Format *.doc oder *.rtf. g) Elektronische Versionen als komprimierte ZIP-Dateien, wobei die Größe einzelner Dateien 50 MB nicht überschreiten darf und keine polnischen Buchstaben in Ordner- und Dateinamen verwendet werden dürfen. h) Ein Investorenexemplar des Projekts mit Originalen aller technischen Bedingungen, Bestimmungen, Stellungnahmen, Entscheidungen und Genehmigungen. Teil B: Wahrnehmung der Autorenaufsicht während der Bauausführung im Rahmen der Dokumentation von Teil A. Teil C: Aktualisierung der Kostenanschläge im Rahmen der Dokumentation von Teil A, einschließlich der Beantwortung von Fragen und Klärung von Zweifeln der Bauunternehmen während des Vergabeverfahrens für die Bauarbeiten. Die Dokumentation muss der Verordnung des Infrastrukturministers vom 2. September 2004 entsprechen.
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