Provisorische Fußgängerbrücke für Gemeinschaftszollanlage Weil am Rhein
Bekanntmachung: Neuordnung/Neubau Errichtung, Vorhaltung und Rückbau einer provisorischen Fußgängerbrücke
Herstellung einer behelfsmäßigen Fußgängerbrücke über die Autobahn A5 und weitere Verkehrsbereiche der Gemeinschaftszollanlage in Weil am Rhein: Planungsleistungen, Bau- und Rückbauleistungen, Koordinierungs-, Projektmanagement- und sonstige Leistungen zur gebrauchsfertigen Herstellung der 150 m langen Fußgängerbrücke. Dies umfasst Herstellung und Rückbau von 6 Brückenfeldern mit Spannweiten zwischen 16,00 m und 28,00 m, Herstellung und Rückbau von 6 Unterbauten als vollständige, standsichere Stützkonstruktionen, Vorhaltung der Konstruktion über voraussichtlich 36 Monate sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen für Herstellung und Rückbau.
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