Rabattvereinbarungen für Wirkstoffe im Open-House-Verfahren
Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für die genannten Wirkstoffe, gegebenenfalls eingeschränkt auf bestimmte Darreichungsformen. Das Open-House-Verfahren ermöglicht allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen den Beitritt zu einheitlichen Vertragskonditionen. Ein Vertragsabschluss ist jederzeit möglich, individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Die Verträge können bei einer späteren Ausschreibung von Exklusivverträgen beendet werden.
AUFTRAGGEBER
Name
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Stadt
Hannover
Land
DE
KLASSIFIZIERUNG
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferungen
Haupt-CPV
33600000, Pharmazeutische Erzeugnisse.
WEITERE DETAILS
EU-finanziert
Ja
Elektronische Einreichung
allowed
Rechtsgrundlage
other
FRISTEN & ZEITRAUM
Angebotsfrist
176 Tage verbleibend(LOT-0001)
Veröffentlicht