Rabattverträge für Arzneimittel mit Raltegravir
Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Raltegravir (ATC: J05AJ01): Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen eines Open-House-Modells mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen. Die Verträge dienen als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten exklusiver Verträge aus förmlichen Vergabeverfahren. Es gelten einheitliche Bedingungen ohne individuelle Verhandlungen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, frühester Vertragsbeginn ist der 01.10.2026, spätestes Vertragsende der 30.09.2028. Ein Vertragsbeitritt ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Es besteht ein Kündigungsrecht von sechs Wochen zum Monatsende. Die AOK Niedersachsen behält sich vor, die Open-House-Verträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, wodurch die Open-House-Verträge automatisch enden. Exklusive Verträge treten erfahrungsgemäß 6 bis 8 Monate nach Veröffentlichung der Ausschreibung in Kraft. Für einen Vertragsbeginn am 01.10.2026 müssen die Unterlagen bis zum 28.08.2026 eingereicht werden. Spätere Vertragsschlüsse sind während der Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich, mit einem Vorlauf von 35 Kalendertagen für die AOK. Diese Veröffentlichung stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU dar.
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