Rahmenvereinbarung für die Errichtung von Unterkünften in Modulbauweise
Errichtung von Wohnanlagen in Modul- bzw. Containerbauweise als Komplettleistung: Herstellung, Transport, Aufbau und Installation der Anlage einschließlich Baustelleneinrichtung; sämtliche Planungsleistungen (Objektplanung, Brandschutz, Statik, Freiflächenplanung, ggf. Bodengrunduntersuchungen), Einhaltung des GEG; Fundamentierung mit Stahlbetonfundamenten; Erschließung (Kanal, Wasser, Strom, Telekommunikation/WLAN, Brandmeldeanlage); Einholung behördlicher Genehmigungen; Instandhaltung der errichteten Unterkünfte. Eine Option auf Rückbau und Umsetzung der Unterkünfte nach Fertigstellung besteht. Die Obergrenze beträgt insgesamt 20 Unterkünfte. Drei Bauvorhaben werden als erste Miniwettbewerbe ausgeschrieben: Grünwald (Containerbauweise, 72 Personen in 6er-Wohneinheiten, Kalkulation nach Entwurf des AG); Sauerlach (Modulbauweise, 100 Personen in 4er- und 6er-Wohneinheiten, 2 barrierefreie Einheiten, inkl. Bewachungs-, Sozialberatungs- und Büroeinheit, eigener Entwurf zulässig); Haar (eingeschossige Containeranlage, separate Wohn- und Funktionsgebäude, Tiefbauarbeiten bauseits durch AG, eigener Entwurf zulässig).
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