Rotavirus-Impfstoff für Pflichtimpfungen
Lieferung von Rotavirus-Impfstoff für Pflichtimpfungen: Gesamtmenge 62.000 Schemata. Der Einkauf kann um bis zu 20 % pro Teil reduziert werden. Erforderlich ist eine gültige Genehmigung für das Inverkehrbringen des Arzneimittels in Polen, ausgestellt vom Präsidenten des Amtes für die Registrierung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Biozidprodukten, oder eine gültige Genehmigung der Europäischen Kommission oder des Rates der Europäischen Union. Die Genehmigung muss am Tag der Angebotsabgabe gültig und aktuell sein und den gesamten Zeitraum der Auftragsausführung abdecken. Bei Ablauf der Gültigkeit ist ein Nachweis über den Antrag auf Verlängerung oder eine neue gültige Genehmigung vorzulegen. Bei Übertragung der Rechte und Pflichten des Zulassungsinhabers ist der Auftraggeber zu informieren. Fremdsprachige Dokumente sind mit polnischer Übersetzung einzureichen.
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- LOT-0001Rotavirus-Impfstoff für Pflichtimpfungen, Teil 1
- LOT-0002Rotavirus-Impfstoff für Pflichtimpfungen, Teil 2
- LOT-0003Rotavirus-Impfstoff für Pflichtimpfungen, Teil 3