Sachschadenversicherung für Gebäude und Anlagen
Bekanntmachung: Assurance Dommages aux biens
Sachschadenversicherung für Gebäude und Anlagen des Departements: Deckung für alle Gebäude, Bauten, deren Anbauten, Einrichtungen, Ausstattungen und alle als Immobilien geltenden Arbeiten, einschließlich Zäune, Umfassungs- und Stützmauern sowie erdverlegte Leitungen, unabhängig von Eigentumsverhältnissen oder Bauzustand. Die Garantien umfassen Schäden und Haftpflicht aus Brand, Explosion, Blitzschlag, elektrischen Schäden, speziellen Risiken (Sturm, Hagel, Schnee-/Eis-/Wasserdruck auf Dächern, Rauch, Absturz von Luft-/Raumfahrzeugen, Aufprall von Landfahrzeugen, Wasserschäden und Frost, Vandalismus und Anschläge), Diebstahl, Glasbruch, Naturkatastrophen, Stadtmobiliar und weitere Schäden.
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