Scan-Dienstleistungen für die Digitalisierung der Rechnungsbearbeitung
Scan-Dienstleistungen für die Digitalisierung der Rechnungsbearbeitung: Betroffen sind Abrechnungsprozesse gemäß § 302 SGB V und § 105 SGB XI, umfassend Hilfsmittel, Heilmittel, Fahrkosten, Rehasport und Funktionstraining, Hebammen/Entbindungspflege, Pflegesachleistungen, Tages- und Verhinderungspflege sowie Beratungsbesuche. Der Auftragnehmer erhält ungeöffnete Brief- und Paketpost in Papierform, erbringt alle Vorarbeiten wie Öffnen, Dokumentation des Posteingangsdatums und Entfernen von Heftklammern/Klebestreifen. Dokumente sind in Farbe mit mindestens 200 DPI (Vorder- und Rückseite, inklusive Anlagen) einzuscannen und als PDF 1.7 im Format PDF/A 1 bereitzustellen. Nach Digitalisierung und Bereitstellung sind die Dokumente für 30 Kalendertage aufzubewahren und anschließend zu vernichten. Originalunterlagen können innerhalb von 30 Kalendertagen angefordert werden, die Übermittlung erfolgt binnen 14 Kalendertagen. Die Dokumente sind unmittelbar nach dem Scan mit einer qualifizierten elektronischen Signatur/Siegelung zu versehen. Der Auftraggeber kann irrelevante Dokumente nachträglich löschen oder schwärzen.
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