Schutzwesten für Kontrollbeschäftigte des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM)
Lieferung von Schutzwesten: Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Abrufmenge von 1.300 Schutzwesten, davon 939 Schutzwesten als garantierte Mindestabnahmemenge. Die Vermessung des Bestandspersonals (aktuell 939 Kontrollbeschäftigte) erfolgt nach Zuschlagserteilung. Das Erstabrufvolumen liegt bei voraussichtlich 626 Schutzwesten im Jahr 2027, inklusive Zubehör. Das restliche Drittel der Mindestabnahmemenge wird voraussichtlich im Jahr 2028 abgenommen. Abrufe erfolgen auf Basis von Einzelaufträgen; eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen über den Mindestabruf von 939 Schutzwesten hinaus besteht für den Auftraggeber nicht. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre ab Zuschlagserteilung und verlängert sich zweimalig um jeweils zwei Jahre, sofern keine Kündigung mindestens sechs Monate vor Vertragsende erfolgt.
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