Sicherheits-, Brandschutz- und Empfangsdienste für das Kulturministerium in Warschau
Sicherheitsdienste: 24-Stunden-Objektschutz für Personen und Eigentum, erfordert eine vom Minister für Inneres und Verwaltung ausgestellte Lizenz gemäß dem Gesetz vom 22. August 1997 über den Schutz von Personen und Eigentum. Die Leistung umfasst direkte physische Bewachung, Überwachung elektronischer Sicherheitssysteme und Alarmgeräte sowie Interventionspatrouillen an allen Wochentagen an den Standorten Krakowskie Przedmieście 15 (mit Kordegarda-Gebäude, ausgenommen Exponatschutz während der Galerieöffnungszeiten), Krakowskie Przedmieście 17, Krakowskie Przedmieście 21/23, Ksawerów 13 und Trębacka 3 (Garage). Brandschutzdienste: 24-Stunden-Brandschutzüberwachung, Betrieb von Brandschutzeinrichtungen und Brandmeldeanlagen an allen Wochentagen, durchgeführt in einem Raum des Ministeriums, mit regelmäßigen präventiven Patrouillen an den Standorten Krakowskie Przedmieście 15 (mit Kordegarda-Gebäude, ausgenommen Exponatschutz während der Galerieöffnungszeiten), Krakowskie Przedmieście 17, Krakowskie Przedmieście 21/23 und Trębacka 3 (Garage). Empfangsdienste: 8-Stunden-Dienst von Montag bis Freitag an den Standorten Krakowskie Przedmieście 15, Krakowskie Przedmieście 21/23, Wierzbowa 9/11 und Senatorska 27. Zusätzlicher physischer Schutz von Personen und Eigentum inklusive Empfangsdienst für 10 Stunden von Montag bis Freitag (7:00–17:00 Uhr) am Standort Jana Pawła II 29 (Atrium). Zusätzlich sind 1.000 Stunden zusätzlicher Schutz vorgesehen.
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