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Breitbandnetz-Ausbau für Tettnang

Die Stadt Tettnang fördert den Ausbau eines Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Ziel ist die Erschließung von "dunkelgrauen Flecken" durch eine leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur.

AUFTRAGGEBER

Name

Stadt Tettnang

Stadt

Tettnang

Land

DE

KLASSIFIZIERUNG

Verfahrensart

neg-w-call

Auftragsart

Dienstleistungen

Haupt-CPV

64200000, Telekommunikationsdienste.

WEITERE DETAILS

Rechtsgrundlage

32014L0024

FRISTEN & ZEITRAUM

Angebotsfrist

37 Tage verbleibend

(LOT-0001)

Veröffentlicht

AUFTRAGSDOKUMENTE

37 Tage verbleibend

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Gigabit-Breitbandnetz für Tettnang

Die Stadt Tettnang plant den Ausbau eines Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten und fördert dies mit Zuschüssen. Ziel ist die Erschließung von "dunkelgrauen Flecken" durch eine nachhaltige Telekommunikationsinfrastruktur für sieben Jahre.

Stadt Tettnang

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Die Gemeinde Breitenbach am Herzberg (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im betreffenden Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten wer-den aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 1 Mio. EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. D. V. 10. des Begleitdokuments zur Bekanntmachung steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMX56/documents heruntergeladen werden können.

Gemeinde Breitenbach am Herzberg

·Breitenbach am Herzberg
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Betrieb eines NGA-Netzes

Die Gemeinde Frensdorf (im folgenden auch „Verpächter“ oder „Gebietskörperschaft“) führt zur Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen des Betreibermodells gemäß Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ein europaweites, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach den Vorschriften des Teils 4 GWB und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durch. Die Bewerber haben mit Angebotsabgabe zugleich die geforderten Eignungsnachweise vorzulegen. Der Verpächter behält sich vor, mit den Bietern Verhandlungen über deren Angebote zu führen oder das jeweilige Erstangebot zu bezuschlagen. Der Verpächter wählt anhand der unter Ziff. 8.2 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. Die Gebietskörperschaft behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, sofern kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird oder sonstige sachliche Gründe einer Zuschlagserteilung entgegenstehen. Es handelt sich um ein Projekt in interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ Frensdorf) der Gemeinden: - Frensdorf - Lisberg - Litzendorf - Priesendorf

Gemeinde Frensdorf

·Frensdorf
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