Technische Beratungsleistungen
Technische Beratungsleistungen zur Vorbereitung der Vergabe von Planung und Bauausführung an einen Totalunternehmer: Beschreibung funktionaler Anforderungen, Mindestqualitäten, Schnittstellen, Nachweise, Risiken, Termin- und Dokumentationspflichten. Ausgenommen sind Rechtsberatung, Vergabeplattformbetrieb, Bekanntmachung, formelle Vergabeverfahrensführung, Bieterkommunikation, Zuschlag und Vertragsschluss. Ebenfalls ausgenommen sind Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, prüffähige Statik, Bauleitung, Objektüberwachung, Verkehrssicherung und Mängelbeseitigung, sofern nicht optional abgerufen. Der Auftragnehmer darf keine Bewerber, Bieter oder späteren Auftragnehmer beraten oder unterstützen; Interessenkonflikte sind offenzulegen. Weitere Einzelheiten laut Leistungsbeschreibung.
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