Technische Wartung für Wohngebäude 2027-2032
Wartung technischer Installationen in Wohngebäuden: elektrische und sanitäre Anlagen, jährliche Wartung von Gaskaminen, individuellen Gasgeräten für Heizung und Warmwasser (Heizkessel, Wandkessel, Kombikessel, Gasdurchlauferhitzer gemäß Beschluss der Flämischen Regierung vom 8. Dezember 2006), Wartung und Reinigung von Rauchgasabzügen und Frischluftkanälen, jährliche Wartung elektrischer Heizungen (Akkumulations- und Direktkonvektoren, elektrische Fußbodenheizung), periodische Wartung von Wärmepumpen (Luft-Luft, Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Geothermie) inklusive Innen- und Außeneinheiten sowie zugehöriger Installationen und Regelungen gemäß Herstellerangaben und Gesetzgebung, jährliche Wartung von Holz-, Kohle- und Ölöfen, Wartung von Regenwasserpumpen, Wartung von Lüftungssystemen C, C+ und D, periodische Prüfung und Austausch von Rauch- und CO-Meldern inklusive Batteriewechsel, Erstellung einer Inventarliste bei Auftragsbeginn und Aktualisierung der Daten, Ausstellung erforderlicher Wartungsbescheinigungen gemäß Gesetzgebung, sowie alle Reparaturen und eventuelle Ersatzleistungen an den genannten Installationen (nicht abschließend). Laufzeit: 2027-2032.
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