Thermische Verwertung Klärschlamm inklusive Logistikleistungen
Thermische Verwertung von Klärschlamm inklusive Logistikleistungen: Die Leistungen werden für zwei Jahre ab dem 01.01.2029 vergeben, mit der Option zur dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, wodurch der Vertrag spätestens am 31.12.2033 endet. Die Ausschreibung umfasst zwei Varianten: Variante A beinhaltet die thermische Verwertung mit Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche, während Variante B die thermische Verwertung ohne Phosphor-Rückgewinnung vorsieht. Ab dem 01.01.2029 ist die Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlammasche gemäß Klärschlammverordnung (AbfKlärV) verpflichtend. Die Leistungen sind nicht in Lose aufgeteilt.
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