Tragwerksplanung und Erdbebensicherheit für Bundesliegenschaften
Tragwerksplanung und Erdbebensicherheit: Grundleistungen der Tragwerksplanung für Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen gemäß § 51 HOAI in den Leistungsphasen 1-6, besondere Leistungen gemäß § 51 HOAI in den Leistungsphasen 8-9, sowie Beratungsleistungen zur Sicherheit von Bundesliegenschaften im Ausland gegen seismische Einwirkungen. Dies beinhaltet die Klärung von Grundsatzfragen zur Erdbebensicherheit von Gebäuden und technischen Anlagen, Berechnung von Antwortspektren zur Bewertung der Erdbebensicherheit mittels geeigneter Modellierungsverfahren einschließlich des Gefährdungsmodells ESHM 2020, Einbeziehung technischer Anlagen in Gebäuden unter dem Aspekt der Erdbebensicherheit, gutachterliche Stellungnahmen bei Zwischen- und Neuanmietungen, Beratung zu lokalen und deutschen Gutachten zur Erdbebensicherheit sowie Inaugenscheinnahme von Gebäuden und technischen Anlagen bei unzureichender Dokumentation.
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