Traktionsstromlieferung für Dritte, 01.01.2027 - 31.12.2027
Traktionsstromlieferung an die Abnahmestellen des Auftraggebers, einschließlich der Übernahme der Bilanzkreisverantwortung für Dritte, für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027: Stromlieferung gemäß prognostiziertem Abnahmediagramm, Sicherstellung der Stromverteilung und regulierter Verteilungsdienstleistungen vom Verteilnetzbetreiber, weitere damit verbundene Dienstleistungen wie die Abführung an den Nationalen Nuklearfonds gemäß Regierungsverordnung Nr. 21/2019 Z. z., sowie die vollständige Übernahme der Bilanzkreisverantwortung für alle Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Verordnung Nr. 207/2023 Z. z. Die Bilanzkreisverantwortung ist Teil der Gebühr pro MWh. Zusätzlich ist ein Vertrag über die Lieferung von überschüssigem Strom und die Übernahme der Bilanzkreisverantwortung für Strom aus elektrodynamischen Rekuperationsbremsen von Eisenbahnfahrzeugen abzuschließen, in einer geschätzten Menge von maximal 8.000 MWh für die Vertragslaufzeit.
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