Umbau des Gebäudes Collegium Iuridicum mit Paramuseum im Erdgeschoss
Umbau des Gebäudes Collegium Iuridicum mit Paramuseum im Erdgeschoss: Erforderlich sind 1 Person mit uneingeschränkter Baugenehmigung für konstruktiven Hochbau und mindestens 18 Monaten Erfahrung bei Arbeiten an unbeweglichen Baudenkmälern, 1 Person mit uneingeschränkter Genehmigung für Elektroinstallationen, 1 Person mit uneingeschränkter Genehmigung für Heizungs-, Lüftungs-, Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationen, 1 Person mit uneingeschränkter Genehmigung für Telekommunikationsinstallationen, sowie 1 Person mit Genehmigung für Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten gemäß Art. 37a des Denkmalschutzgesetzes. Nachzuweisen sind zudem mindestens zwei abgeschlossene Bauaufträge für den Umbau/die Sanierung öffentlicher Gebäude innerhalb der letzten 6 Jahre, davon mindestens ein Auftrag im Wert von nicht weniger als 15.000.000,00 PLN brutto und mindestens ein weiterer Auftrag im Wert von nicht weniger als 10.000.000,00 PLN brutto. Mindestens einer dieser Aufträge muss ein Baudenkmal betroffen haben. Der Leistungsumfang jedes Referenzprojekts muss allgemeine Bauarbeiten, Ausbauarbeiten (inkl. konstruktiver Arbeiten), Sanitärinstallationen (inkl. mechanischer Lüftung und Klimaanlage), Elektroinstallationen und Schwachstrominstallationen (inkl. Brandmeldeanlage, Zutrittskontrolle, LAN, Rauchabzug) umfassen. Eine Haftpflichtversicherung von mindestens 15.000.000,00 PLN ist erforderlich.
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