Umbau von Gleisanlagen und Infrastruktur für Bahnstrecken Szczecin Główny – Szczecin Gumieńce und Szczecin Gumieńce – Staatsgrenze
Umbau von Gleisanlagen und zugehöriger Infrastruktur, einschließlich Bahnverkehrssteuerungsanlagen (srk), für die Bahnstrecken Nr. 408 (Szczecin Główny – Stobno Szczecińskie, km 3,675 bis 7,100, inklusive Umbau der Gütergruppe), Nr. 409 (Szczecin Gumieńce – Staatsgrenze Tantow, km 0,115 bis 10,069, inklusive Umbau der Gütergruppe), Nr. 433 (Szczecin Główny – Szczecin Gumieńce, km 2,806 bis 3,145) und Nr. 851 (Szczecin Wstowo – Szczecin Gumieńce, km 0,400 bis 2,309). Der Leistungsumfang umfasst den Bau einer Verbindungsstrecke (Gleis 301) am Bahnhof Szczecin Gumieńce zwischen den Linien 408 und 409. Die Arbeiten gliedern sich in zwei Aufgabenbereiche: Aufgabe A (Bau) beinhaltet Gleisarbeiten, Bahnsteige, Fahrleitungen, 15kV-Nicht-Traktionsleitungen, Elektroenergie bis 1kV, Entwässerung, sanitäre Installationen/Netze/Anlagen, Straßenbau, Ingenieurbauwerke, Hochbauten, Geotechnik, Dendrologie, Umbau von Gräben und Wasserläufen im Zusammenhang mit Ingenieurbauwerken, kleine Architektur und Landschaftsgestaltung sowie Umweltschutzanlagen. Aufgabe B (Planung und Bau) umfasst Bahnverkehrssteuerungsanlagen (srk), Bau und Umbau von Telekommunikationsnetzen und -anlagen, Optimierung der Gleisgeometrie der Linie 433 und Modernisierung der srk-Anlagen am Bahnhof Szczecin Wzgórze Hetmańskie (Linien 432 und 433) sowie eine zusätzliche Weichenverbindung zwischen Linie 408 und Linie 351 am Bahnhof Szczecin Główny. Eine Option für eine Schnittstelle ist vorgesehen. Die Leistung beinhaltet zudem die Erstellung der Bestandsdokumentation, einschließlich technischer Vorschriften, geodätischer Bestandsdokumentation (Linienpiketage, Längsprofil, Abnahmeprotokolle für Gleisachse, numerische Lage- und Höhenkarte), Dokumentation der geodätischen Grund- und Spezialvermessung sowie neuer Schemata für Betriebsstellen und Versandpunkte. Die Ausführungsfrist beträgt 42 Monate ab Vertragsabschluss, wobei der Grundumfang innerhalb von 34 Monaten abzuschließen ist. Optionen 1 und 2 sind jeweils innerhalb von 15 Monaten nach Aktivierung abzuschließen. Die Genehmigungen für die Inbetriebnahme der strukturellen Teilsysteme sind für den Grundumfang innerhalb von 8 Monaten nach der Endabnahme und für die Optionen ebenfalls innerhalb von 8 Monaten nach der Endabnahme der jeweiligen Option zu liefern. Die Schnittstellenoption hat eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten und maximal 4 Jahren ab Aktivierung, wobei die Aktivierung während der gesamten Bau- und Gewährleistungszeit erfolgen kann, spätestens jedoch vor Ablauf der Gewährleistung für die srk-Anlagen.
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