Umbau von Gleisanlagen und Infrastruktur, inkl. Stellwerkstechnik, für Bahnlinien 408 und 409 bei Stettin
Umbau von Gleisanlagen und zugehöriger Infrastruktur, einschließlich Stellwerkstechnik (srk), für die Bahnlinien 408 (Szczecin Główny – Stobno Szczecińskie, km 3,675 bis 7,100, inkl. Gütergruppe), 409 (Szczecin Gumieńce – Staatsgrenze, km 0,115 bis 10,069, inkl. Gütergruppe), 433 (Szczecin Główny – Szczecin Gumieńce, km 2,806 bis 3,145) und 851 (Szczecin Wstowo – Szczecin Gumieńce, km 0,400 bis 2,309). Der Leistungsumfang umfasst den Bau einer Verbindungsweiche (Gleis 301) am Bahnhof Szczecin Gumieńce zwischen den Linien 408 und 409. Aufgabenbereich A (Bauleistungen): Gleisarbeiten, Bahnsteige, Fahrleitung, 15kV-Nicht-Traktionsleitung, Elektroenergieversorgung bis 1kV, Entwässerung, sanitäre Installationen, Straßenbau, Ingenieurbauwerke, Hochbauten, Geotechnik, Dendrologie, Umbau von Gräben und Wasserläufen im Zusammenhang mit Ingenieurbauwerken, kleine Architektur und Landschaftsgestaltung sowie Bau von Umweltschutzanlagen. Aufgabenbereich B (Planung und Bauleistungen): Eisenbahnverkehrsleitsysteme (srk), Bau und Umbau von Telekommunikationsnetzen und -geräten, Optimierung der Gleisgeometrie der Linie 433 und Modernisierung der srk-Anlagen am Bahnhof Szczecin Wzgórze Hetmańskie, einschließlich der Linien 432 und 433, sowie ein zusätzlicher Weichenübergang zwischen Linie 408 und Linie 351 am Bahnhof Szczecin Główny. Zusätzlich sind eine Schnittstellenoption und die Erstellung der Bestandsdokumentation vorgesehen, darunter technische Vorschriften, geodätische Bestandsdokumentation (Linienpiketage, Längsprofil, Übergabeprotokolle für Gleisachse, numerische Lage- und Höhenkarte mit geodätischer Bestandsaufnahme), Dokumentation der geodätischen Grund- und Spezialnetze der Bahn sowie neue Schemata für Betriebsstellen und Versandpunkte. Die Ausführungsfrist beträgt 42 Monate ab Vertragsunterzeichnung. Die Fertigstellung des Grundumfangs (ohne Schnittstellenoption) ist innerhalb von 34 Monaten vorgesehen. Die Fertigstellung der optionalen Leistungen 1 und 2 (falls aktiviert) erfolgt jeweils innerhalb von 15 Monaten nach Aktivierung. Die Genehmigungen für strukturelle Subsysteme des Grundumfangs sind innerhalb von 8 Monaten nach der Endabnahme zu liefern, für aktivierte Optionen ebenfalls innerhalb von 8 Monaten nach deren Endabnahme. Die Schnittstellenoption hat eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten und maximal 4 Jahren ab Aktivierung, aktivierbar während der Bau- und Gewährleistungszeit, spätestens vor Ablauf der Gewährleistung für srk-Anlagen.
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