Unterstützung bei der Überwachung der EU-Artenschutzvorschriften und des EU-Aktionsplans gegen illegalen Artenhandel
Unterstützung bei der Überwachung der Umsetzung und Durchsetzung der EU-Artenschutzvorschriften: Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Grundverordnung), Verordnung (EG) Nr. 865/2006 (Durchführungsverordnung), Durchführungsverordnung (EU) Nr. 792/2012 (Genehmigungsverordnung) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2025/6 (Aussetzungsverordnung). Dies umfasst die Durchführung spezifischer Aufgaben gemäß den Verordnungen sowie die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Umsetzungs- und Berichtspflichten. Weiterhin wird die Europäische Kommission und relevante Akteure wie Europol und Eurojust bei der Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen illegalen Artenhandel unterstützt, insbesondere bei Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Rechts im Bereich des Artenhandels.
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