Unterstützung bei der Überwachung der EU-Wildtierhandelsvorschriften und des EU-Aktionsplans gegen Wildtierkriminalität
Unterstützung bei der Überwachung der Umsetzung und Durchsetzung der EU-Wildtierhandelsvorschriften: Dies umfasst die Verordnungen (EG) Nr. 338/97 ('Grundverordnung'), (EG) Nr. 865/2006 ('Durchführungsverordnung'), (EU) Nr. 792/2012 ('Genehmigungsverordnung') und (EU) Nr. 2025/6 ('Aussetzungsverordnung'). Weiterhin wird Unterstützung bei der Durchführung spezifischer Aufgaben gemäß diesen Verordnungen geleistet. Die Mitgliedstaaten erhalten Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Umsetzungs- und Berichtspflichten. Zudem wird die Europäische Kommission und andere Akteure wie Europol und Eurojust bei der Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Wildtierkriminalität unterstützt, insbesondere bei Maßnahmen zur Durchsetzung des EU-Rechts zum Wildtierhandel.
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