Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht
Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht: Benennung eines zentralen Ansprechpartners und eines Vertreters; die Anlage oder Übergabestelle muss in der Umgebung von Duisburg liegen, maximal 25 km (Luftlinie) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg. Die Anlage muss das unverzügliche Abkippen des in Containern angelieferten Straßenkehrichts ermöglichen; Zwischenlagerung ist nicht gestattet. Alle Abfälle sind auf einer amtlich geeichten Waage zu erfassen und mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift des Wiegescheins ist dem Fahrer beim Rücktransport auszuhändigen. Der Wiegeschein muss Datum und Uhrzeit der Anlieferung, amtliches Kennzeichen, Name und Anschrift der Anlage, Bezeichnung der Abfallart mit AVV-Nr. und Kategorie, Herkunft der Abfallart, Bruttogewicht und Nettogewicht enthalten. Die erfassten Gewichte dienen als Grundlage für die monatlichen Rechnungen.
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