Videosprechstunde
Umsetzung eines digitalen Kommunikations- und Vernetzungsprozesses zur Durchführung von Videosprechstunden für teilnehmende Versicherte nach § 140a SGB V: Ziel ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, durch die Ermöglichung von Videosprechstunden innerhalb von 30 Minuten durch ein qualifiziertes Ärztenetzwerk von 7 bis 22 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen). Das Leistungspaket umfasst die Verlinkung mit digitalen Services der AOK Bayern, die Einschreibung von Versicherten, eine vorgelagerte Bedarfsabfrage mittels Software (strukturiertes Einschätzungsverfahren), digitale Terminvermittlung sowie die Organisation und technische Durchführung der Videosprechstunde. Dazu gehören auch technische und nicht-technische Begleitleistungen wie Pflege, Support und der Aufbau eines Ärztenetzwerks. Die medizinische Behandlung ist nicht Bestandteil der Leistungen. Geplanter Vertragsbeginn ist der 01.12.2026, mit einer Laufzeit von 2 Jahren (bis 30.11.2028) und der Option auf 2 Verlängerungen um jeweils 12 Monate.
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