Wartung von Aufzügen für HZB (Wannsee, Adlershof)
Wartung von Aufzugsanlagen: Sicherstellung eines sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betriebs; Durchführung nach DIN EN 13015, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121), Herstellerangaben und DGUV-Vorschriften; Einsatz von fachlich qualifizierten und erfahrenen Aufzugsmonteuren; Dokumentation aller Wartungsarbeiten und festgestellter Mängel; Bereitstellung der Gesamtdokumentation in digitaler Form (PDF) nach Abschluss der Arbeiten, eindeutig zugeordnet zur jeweiligen Aufzugsanlage und zum Wartungstermin, beidseitig zu unterzeichnen; Vergütung der Dokumentation ist in den Einheitspreisen einkalkuliert.
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